Umstrittene DFB-Zahlung von 2005 an die FIFA : Gericht will Verfahren gegen Zwanziger einstellen

Überraschende Wende im Sommermärchen-Prozess: Das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung soll nach dem Willen des Landgerichts Frankfurt eingestellt werden.

Diesen Vorschlag unterbreitete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 25. Verhandlungstag. Die Einstellung solle gegen eine Geldzahlung in Höhe von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck erfolgen. Zwanzigers Anwalt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt kündigten an, sich bei der nächsten Verhandlung am 3. April zu dem Vorschlag äußern zu wollen.

Richterin: „der Falsche auf der Anklagebank“

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 79 Jahre alte Zwanziger „nicht aktiv an der Verschleierung“ einer DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro im April 2005 an den Fußball-Weltverband FIFA beteiligt. Die Buchung als Betriebsausgabe durch den DFB sei nach derzeitigem Erkenntnisstand zulässig gewesen. „Mit Theo Zwanziger sitzt der Falsche auf der Anklagebank“, sagte Distler.

Nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme habe es sich bei der damaligen Überweisung um die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken gehandelt, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte.

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Das Geld war in fünf Tranchen auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam, nach Katar weitergeleitet worden. Im Gegenzug erhielt das WM-OK von der FIFA einen Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. (dpa)