Umfrage zu Bundestagsantrag: Mehr als die Hälfte der Deutschen sieht mögliches AfD-Verbot kritisch
Die Mehrheit der Deutschen sieht ein mögliches AfD-Verbot einer Umfrage zufolge skeptisch. 41 Prozent der Befragten sprachen sich laut einer Blitzumfrage im Auftrag von RTL und ntv für ein AfD-Verbot aus, 52 Prozent waren dagegen. Insgesamt wurde 1015 Menschen in Deutschland befragt.
Auf die Frage, ob die AfD auch im Westen an Zuspruch dazugewinnen könnte, waren die Befragten gespalten. 44 Prozent glauben, dass es in einigen Jahren auch in Westdeutschland ähnliche Ergebnisse geben könnte. 49 Prozent der Befragten halten dies für unwahrscheinlich.
Bei der Bundestagswahl wurde die AfD zweitstärkste Kraft. Starke Zugewinne verzeichnete die Partei vor allem im Osten Deutschlands – in allen fünf ostdeutschen Flächenländern wurde die AfD stärkste Kraft.
Eine große Mehrheit von 69 Prozent der Befragten findet es der Umfrage zufolge richtig, dass alle anderen Parteien eine Koalition mit der AfD auf Bundesebene ausschließen. 28 Prozent der Befragten halten dies für falsch – insbesondere AfD-Anhänger sowie eine Mehrheit der BSW-Wähler. Die FDP-Anhänger sind in dieser Frage gespalten. Was Koalitionen mit der AfD auf Länderebene angeht, spricht sich ebenfalls eine große Mehrheit von 63 Prozent dagegen aus.
Abgeordnete wollen in neuer Legislaturperiode an Verbotsantrag festhalten
Über den AfD-Verbotsantrag wird im scheidenden Bundestag nicht mehr entschieden, die Initiatoren wollen aber nicht aufgeben. „Es bleibt unser Ziel, in der nächsten Legislaturperiode noch mal ein Gruppenverfahren auf den Weg zu bringen“, sagte der grüne Abgeordnete Till Steffen am Donnerstag dem ARD-Hauptstadtstudio. Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.
Der Bundestag hatte Ende Januar erstmals über den Verbotsantrag beraten, der von mehr als 120 Abgeordneten eingebracht worden war. Eine weitere Befassung des Parlaments ist aber in der am 25. März auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr geplant. Nach dem Prinzip der Diskontinuität verfällt der Antrag damit, er müsste neu eingebracht werden.
Wegge räumte ein, es bestehe für eine Verabschiedung im alten Bundestag weiter keine realistische Chance auf eine Mehrheit. Sie werde sich aber weiter dafür einsetzen, „dass in Karlsruhe ein Verfahren gegen die AfD eröffnet wird“, sagte sie der ARD.
„So oder so muss es mit dem Verfahren weitergehen“, sagte der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. „Die AfD radikalisiert sich weiter.“ Wanderwitz verwies auf die Aufnahme der beiden ultrarechten Abgeordneten Maximilian Krah und Matthias Helferich in die neue AfD-Fraktion. Wanderwitz wird allerdings dem neuen Bundestag nicht mehr angehören.
AfD wird als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ eingestuft
Die AfD wird vom Verfassungsschutz derzeit als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ betrachtet. Die Landesverfassungsschutzbehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stufen die Partei dort als gesichert rechtsextremistisch ein. Im Bundestag wäre für den Antrag auf die Prüfung eines Parteienverbots durch das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Dies sind im alten Bundestag noch 367 Abgeordnete.
Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind generell hoch. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). (AFP)